ankommen und auskennen: Vorratsdatenspeicherung, Störerhaftung und die Hotellerie

Viele Musiktitel werden nach wie vor illegal
heruntergeladen: Dagegen geht die Industrie
immer strenger vor. Foto (c) Photodune/Daniel_Dash

Vorratsdatenspeicherung, Störerhaftung und die Hotellerie

 

Das "Schreckgespenst" Vorratsdatenspeicherung geistert derzeit wieder einmal durch den heimischen Blätterwald und verunsichert auch zahlreiche unserer Kunden. Unser Stefan Oberdacher, Verkauf Österreich, hat sich dem Thema angenommen:

In letzter Zeit sprechen mich immer mehr Hoteliers auf die soeben vom Verfassungsgerichtshof gekippte Vorratsdatenspeicherung an. Die Verwirrung ist groß. Wer muss jetzt noch welche Daten wie lange aufzeichnen? Oder welche nicht mehr?


Zuerst die gute Nachricht: Trotz unklarer Rechtslage gibt es momenten überhaupt keinen Grund zur Beunruhigung für Vermieter und Hoteliers. Verpflichtet zur Speicherung der Verbindungsdaten waren alleinig Internet-Service- Provider wie Telekom, T-Mobile oder andere Anbieter, um im Bedarfsfall Auskunft an eine staatliche Behörde erteilen zu können. Für den Hotelier besteht und bestand hingegen keine Aufzeichnungspflicht von Verbindungsdaten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf er Verbindungs- oder Inhaltsdaten seiner Netzwerk-User nicht überwachen. Genauer beschäften sollten sich Hoteliers aber nach wie vor mit der so genannten "Störerhaftung", die mit dem Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung rein gar nichts zu tun hat:

Ein kleiner Ausflug ins Zivilrecht

Diese derzeit vorherrschende (vor allem in Deutschland - aber zunehmend auch im gesamten EU-Raum) Rechtsauslegungbesagt, dass in einem ungeklärten, Straf- oder Zivilrechtlich relevanten Anlassfall der Inhaber des Internetanschlusses – der so genannte Access Provider (also ggf. der Hotelier oder Zimmervermieter) -  zur Verantwortung gezogen werden kann. Hauptsächlich geht es dabei im Moment um illegale Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material wie Musik, Kinofilmen und Serien, vor allem bekannter US-Studios. Diese wehren sich seit Jahren vehement –  mithilfe anwaltlicher Mahn- und Unterlassungsschreiben - gegen die unerlaubte Verbreitung ihrer Produktionen über Tauschbörsen oder einschlägige Internetplattformen.

Abmahnschreiben

Eben jene Tauschbörsen werden im Auftrag der Studios und Plattenfirmen durch eigene Agenturen großflächig überwacht, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu dokumentieren. Jedoch können auf diesem Weg nur die Inhaber des Internetanschlusses zweifelsfrei ermittelt werden, über den ein solcher Tauschvorgang stattgefunden hat. Dieser Anschlussinhaber – im konkreten Fall der Hotelier oder Vermieter -  ist der gängigen Rechtsmeinung nach für die begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich (wenn er seinen Internetzugang nicht ausreichend gesichert hat) und muss daher in der Regel eine Unterlassungsforderung abgeben sowie eine entsprechende Vertragsstrafe bezahlen, um eine Klage zu vermeiden.

Die Störerhaftung:

„Wer sein drahtloses Netz nicht oder nicht genug sichert, riskiert eine Abmahnung, wenn andere damit Unfug treiben, urteilt das BGH. “ (Zeit.de)


Wer seinen Gästen also einen kostenlosen oder kostenpflichtigen WLAN Anschluss im Hotel zur Verfügung stellt, muss ausreichend Sorge dafür tragen, dass über sein Netzwerk keine illegalen Aktivitäten begangen werden. Ein einzelner Zugangscode für alle Gäste reicht dabei lt. Auffassung verschiedener Urteile nicht aus. Des weiteren muss der Access Provider im Idealfall belegen können, dass weder er noch einer seiner Mitarbeiter für die begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.

Im Endeffekt bleibt eigentlich nur zu sagen, dass sich unsere Kunden bzgl. der o.g. Punkte keine Sorgen machen müssen: Wie auch immer die Rechtslage hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung genau aussieht, oder wie die Geschichte mit den Abmahnschreiben in Zukunft auch weitergehen mag, unser netcontrol Gästeinternet Zugangssystem erfüllt alle gesetzlichen Standards und sorgt für Rechtssicherheit bei Vermietern und Hoteliers.



Über diesen Beitrag

In unserer Blog-Serie "ankommen und auskennen" beleuchten wir aktuelle Themen und Herausforderungen in den Bereichen neue Medien, Multimedia und Kommunikationstechnologie für die Hotellerie.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

So bringen auch kleine Betriebe ihr Gäste WLAN auf Sterne-Niveau

In drei Schritten zur zielsicheren, digitalen Kommunikationsstrategie im Hotel

EuGH Urteil zur Störerhaftung: Rechtssicherheit für das Hotel-WLAN